1. Geltungsbereich; Änderungen 1.1 Die Firma InformationsSysteme GbR – im Folgenden MSK-InfoSys genannt - erbringt ihre Lieferungen und Leistungen gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Diese AGB gelten in Ergänzung zu der jeweiligen Leistungsbeschreibung (insbesondere „Leistungsbeschreibung für Internetzugänge“) sowie Festlegungen in Tariflisten und schriftlichen Angeboten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn ihre Geltung durch die MSK-InfoSys ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma MSK-InfoSys. 1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch für die im Zusammenhang mit der durch die Firma MSK-InfoSys erbrachten Dienstleistungen stehenden Auskünfte, Beratungen sowie für die Beseitigung von Störungen. 1.3 Im Falle einer Änderung der AGB durch die Firma MSK-InfoSys zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde den Vertrag bezüglich derjenigen Produkte oder Dienstleistungen, die durch die Änderung betroffen sind, innerhalb eines Monates nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Macht der Kunde nach der Information über sein Kündigungsrecht hiervon keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf des Monats wirksam.
2. Zustandekommen des Vertrages 2.1 Angebote der Firma MSK-InfoSys erfolgen freibleibend, soweit im Angebot nichts anderes vermerkt ist. Sollte die Firma MSK-InfoSys durch von ihr nicht verschuldete Umstände von ihren Vorlieferanten nicht beliefert werden, so ist sie zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert, bereits erfolgte Leistungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet. 2.2 Ein Vertrag kommt erst durch den schriftlichen Auftrag des Kunden und die Annahme (insbesondere durch Auftragsbestätigung oder Freischaltung des Internetzugangs) des Auftrages durch die Firma MSK-InfoSys zustande.
3. Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen 3.1 Liefertermine und –fristen sind unverbindlich. Verbindliche Termine der Firma MSK-InfoSys bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich bezeichnet sein. 3.2 Die Einhaltung von Leistungs- und Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden (Mitwirkungspflicht) voraus. 3.3 Gerät die Firma MSK-InfoSys mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Firma MSK-InfoSys eine vom Kunden vorab schriftlich zu setzende Nachfrist von mindestens 10 Arbeitstagen mindestens zweimal in Folge nicht einhält. 3.4 Ist die Nichteinhaltung einer Frist für Lieferungen oder Leistungen durch die Firma MSK-InfoSys nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmungen und sonstige Unwetter, Stromausfall oder den Eintritt sonstiger, von der Firma MSK-InfoSys nicht zu vertretender unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der Firma MSK-InfoSys nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. 3.5 Die Firma MSK-InfoSys kann zur Erbringung ihrer Leistungen auch Dritte beauftragen. 3.6 Die Firma InformationsSysteme GbR übernimmt keinerlei Gewähr für das Netzwerk. Insbesondere erfolgt keine Garantie, dass das Netzwerk fehlerfrei oder ununterbrochen zur Verfügung steht.
4. Nutzungsbedingungen; Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Nutzung der Dienstleistungen und sonstigen Leistungen einschlägigen Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Betreibers/Anbieters sowie die maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften/Anordnungen einzuhalten. 4.2 Der Kunde steht dafür ein, dass diese Verpflichtungen auch von seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eingehalten werden. Der Kunde stellt die Firma MSK-InfoSys im Innenverhältnis von allen Ansprüchen frei, die aufgrund der Verletzung der vorgenannten Bedingungen gegenüber der Firma MSK-InfoSys geltend gemacht werden. 4.3 Der Kunde ist verpflichtet, der Firma MSK-InfoSys unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens, der Firmierung oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der Firma MSK-InfoSys geführt wird, sowie jede Änderung der Anschrift oder Bankverbindung anzuzeigen. Andernfalls ist die Firma MSK-InfoSys nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
5. Nutzung durch Dritte 5.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Vertragsgegenstand Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Firma MSK-InfoSys zur ständigen Nutzung zu überlassen. Dies gilt nicht in Fällen, in denen der Dritte mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft (Privatkunde) lebt bzw. Mitarbeiter des Kunden (Geschäftskunde) ist. Der Kunde hat den Dritten ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Er haftet für das Verschulden des Dritten wie für eigenes Verschulden. 5.2 Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus der Nutzung der Leistung durch Dritte entstehen.
6. Zahlungsbedingungen und Preise 6.1 Die Berechnung der Leistungen und Lieferungen erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten und Angebote. 6.2 Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausgewiesen, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager Bürgel/Gniebsdorf Am alten Kammergut 2. Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung) werden zusätzlich berechnet. Sollten für die Leistungen und/oder Lieferungen zusätzliche Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben anfallen, sind diese vom Kunden zu übernehmen. 6.3 Hard- und Software wird dem Kunden mit Lieferung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind sofort fällig. 6.4 Die Berechnung von Installationen erfolgt nach Aufwand auf Basis eines Angebotes. 6.5 Die Firma MSK-InfoSys kann die Annahme und Ausführung von Aufträgen von einer angemessenen Sicherheitsleistung durch den Kunden abhängig machen. Dies gilt für den Fall, dass der Kunden mit Verpflichtungen aus einem anderen früheren oder bestehenden Vertragsverhältnis im Rückstand ist, begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen, die Durchsetzung von Forderungen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein könnte oder vergleichbare Fälle vorliegen, die das Verlangen einer Sicherheitsleistung rechtfertigen.
7. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht; Abtretung 7.1 Gegen Forderungen der Firma MSK-InfoSys kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis zu. 7.2 Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen die Firma MSK-InfoSys bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma MSK-InfoSys.
8. Kündigung Der Vertrag kann beiderseits jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Hiermit widerruft der Kunde auch gleichzeitig den Bankeinzug.
9. Sachmängelansprüche; Gewährleistung 9.1 Die Firma MSK-InfoSys übernimmt für gelieferte Hardware Gewährleistung für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Lieferdatum. 9.2 Sachmängelansprüche sind der Firma MSK-InfoSys unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen. 9.3 Liegt ein von der Firma MSK-InfoSys im Zeitpunkt des Gefahrübergangs zu vertretender Mangel vor, so ist die Firma MSK-InfoSys nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Neuherstellung verpflichtet. Hat ein von der Firma MSK-InfoSys gelieferter Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen der Firma MSK-InfoSys erwarten kann, leistet die Firma MSK-InfoSys grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. 9.4 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungen, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. 9.5 Der Kunde hat der Firma MSK-InfoSys schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt. Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn die Beseitigung der Mängel auch nach dem zweiten Versuch nicht gelungen ist. 9.6 Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 9.7 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler oder Schäden, die durch betriebsbedingte Abnutzung und natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler des Kunden (insbesondere Konfigurationsfehler an gelieferten Geräten durch Eingriffe des Kunden), falschen Anschluss, höhere Gewalt (z.Bsp. Blitzschlag oder netzbedingte Überspannung), Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Software des Kunden verursacht werden. 9.8 Weitergehende oder andere als die in Ziffer 8 geregelten Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen; insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den von der Firma MSK-InfoSys gelieferten Gegenständen selbst entstanden sind.
10. Reparaturbedingungen 10.1 Soweit technisch möglich, wird Firma MSK-InfoSys dem Kunden bei Reparaturen, welche nicht unter die Gewährleistungen fallen, bei der Auftragserteilung den voraussichtlichen Reparaturpreis nennen. Sollte das nicht möglich sein, kann der Kunde eine Kostengrenze setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht ausgeführt werden, dann ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur einzuholen. 10.2 Da auch eine Fehlersuche Kosten verursacht, kann der entstandene Aufwand dem Kunden auch dann in Rechnung gestellt werden, wenn eine Reparatur, egal aus welchem Grund, nicht durchgeführt wird.
11. Eigentumsvorbehalt 11.1 Die Firma MSK-InfoSys behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen Forderungen vor, die ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehen.
12. Sonstige Schadenersatzansprüche; Haftung; Höhere Gewalt 12.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 12.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 12.3 Für Schäden, die auf dem Verlust von Daten beruhen, ist die Haftung in jedem Fall auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 12.4 Für Schäden, die durch den Zugriff auf fremde Netzwerke oder Teilnetzwerke des Internets oder damit verbundener Intranets über das Netzwerk erfolgen, ist eine Haftung ausgeschlossen. Insbesondere innerhalb des Netzwerkes sind Zugriffe von anderen Nutzern auf die jeweiligen Datenverarbeitungsgeräte des Kunden nicht auszuschließen. Eine Haftung für Beeinträchtigung oder Schädigung durch andere Nutzer oder Dritte wird nicht übernommen.
13. Schlussbestimmungen 13.1 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die Übrigen verbindlich. 13.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma MSK-InfoSys auf Dritte übertragen. 13.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 13.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist für beide Parteien der Sitz der Firma MSK-InfoSys sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.